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Mitteilung der Studienkommission Informatik

Richtlinien zur Beantragung von Lehrveranstaltungen

(angepasst für den Studienplan 2013)

Um eine einheitliche Vorgehensweise aller Informatik-Institute bei der Beantragung der Lehre zu gewährleisten, hat die Studienkommission Informatik folgende Richtlinien beschlossen:

  1. Pro Institut und Semester wird nur ein einziges Masterarbeitsseminar und nur ein einziges Dissertantenseminar bezahlt *) angeboten.

  2. Pro Institut und Jahr wird nur ein einziges Praktikum im Bereich der Kernfächer bezahlt *) angeboten, von dem maximal 2 Stunden bezahlt *) werden.

  3. Pro Institut und Semester wird nur ein einziges 5-stündiges Projektpraktikum (Bachelorarbeit) angeboten, von dem maximal 2 Stunden bezahlt werden.

  4. Die maximale Anzahl der Gruppen für Übungen, Praktika und den Übungsteil Kombinierter Veranstaltungen (KVs) in Pflichtfächern wird wie folgt festgelegt:
    - 1. Semester: 5 Gruppen
    - 2. Semester: 5 Gruppen
    - 3. Semester: 4 Gruppen
    - 4. Semester: 4 Gruppen

  5. Tutoren dürfen nur für Übungen, Praktika und den Übungsteil Kombinierter Veranstaltungen (KVs) in Pflichtfächern beantragt werden. Pro Gruppe gibt es maximal 2 Tutorenstunden.
    Eine Ausnahme bilden Tutoren zur Betreuung blinder und sehgeschädigter Studierender, deren Anzahl sich nach der tatsächlichen Zahl der zu Betreuenden richtet.

*) "Bezahlte" Stunden sind solche, die budgetwirksam werden, also z.B. im Rahmen von Kollegiengeld, (erweiterter) Dienstpflicht von Assistenten oder im Rahmen externer (auch nichtremunerierter) Lehraufträge abgegolten werden. Auch "nicht remunerierte" Stunden kosten Geld. Unbezahlte Stunden sind daher ausschließlich solche, die mit dem Remunerationscode "G" (d.h. gratis) beantragt werden.

Last modified on Thursday, 09-Jan-2014 12:10:51 CET