Mitteilung der Studienkommission Informatik
PrüferInnen bei Masterprüfungen
Der Kreis der PrüferInnen für Masterprüfungen wird durch §30 der JKU-Satzung (Studienrecht) festgelegt. Als PrüferInnen sind erlaubt:
- UniversitätsprofessorInnen
- Emeritierte/pensionierte UniversitätsprofessorInnen
- UniversitätsdozentInnen (d.h. a.Univ.-Prof.)
- PrivatdozentInnen